Ausnahme für den Beifahrersitz
Sollte es einmal notwendig sein, ein Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz zu verwenden, müssen Frontund Seitenairbag auf der Beifahrerseite deaktiviert sein, sonst besteht bei Auslösen der Airbags für das Kind, auch mit einem Kinderrückhaltesystem, ein erhebliches Verletzungsrisiko.
Eine Deaktivierung der Beifahrerairbags ist nur mit ISOFIX und Schlüsselschalter für Beifahrerairbags möglich.
Siehe auch:
Ungewollten Alarm vermeiden
Neigungsalarmgeber und Innenraumschutz
lassen sich zusammen ausschalten. Damit verhindern Sie ungewollten Alarm, z. B. in folgenden Situationen:
▷ in Duplexgaragen
▷ beim Transport auf ...
Recycling
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs empfiehlt, das Fahrzeug an eine von der BMW Group benannte Rücknahmestelle zu geben. Für die Rücknahme
gelten die jeweiligen nationalen gesetzlichen Best ...
