Ausnahme für den Beifahrersitz

Sollte es einmal notwendig sein, ein Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz zu verwenden, müssen Frontund Seitenairbag auf der Beifahrerseite deaktiviert sein, sonst besteht bei Auslösen der Airbags für das Kind, auch mit einem Kinderrückhaltesystem, ein erhebliches Verletzungsrisiko.

Eine Deaktivierung der Beifahrerairbags ist nur mit ISOFIX und Schlüsselschalter für Beifahrerairbags möglich.

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