Rechts-/Linksverkehr

Beim Grenzübergang in Länder, in denen auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird, sind Maßnahmen zur Vermeidung von Blendwirkung der Scheinwerfer erforderlich.

Siehe auch:

Notruf*
Voraussetzungen für einen Notruf: ▷ Ausstattung mit Handy Vorbereitung Business. Mit dieser Ausstattung ist ein Notruf auch möglich, wenn kein Handy am Fahrzeug angemeldet ist. ...

Statusinformationen
1 Anzeige für: ▷ Entertainment: Radio, CD, TV* ▷ Telefon*: Name des Netzbetreibers, kein Netz oder Name des am Fahrzeug angemeldeten Handys ▷ ...

Nebelschlussleuchten*
Das Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer müssen eingeschaltet sein. Die gelbe Kontrollleuchte in der Instrumentenkombination leuchtet bei eingeschalteten Nebelschlussleuchten. ...