Rechts-/Linksverkehr
Beim Grenzübergang in Länder, in denen auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird, sind Maßnahmen zur Vermeidung von Blendwirkung der Scheinwerfer erforderlich.
Siehe auch:
Notruf*
Voraussetzungen für einen Notruf:
▷ Ausstattung mit Handy Vorbereitung Business. Mit dieser Ausstattung ist ein
Notruf auch möglich, wenn kein Handy am Fahrzeug angemeldet ist.
...
Statusinformationen
1 Anzeige für:
▷ Entertainment: Radio, CD, TV*
▷ Telefon*: Name des Netzbetreibers, kein Netz oder Name des am Fahrzeug angemeldeten Handys
▷ ...
Nebelschlussleuchten*
Das Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer müssen eingeschaltet sein. Die gelbe
Kontrollleuchte in der Instrumentenkombination leuchtet bei eingeschalteten
Nebelschlussleuchten. ...
